Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Gesetz, das Personen schützt, die im Rahmen ihrer Arbeit Informationen über Verstöße gegen Recht oder Ethik melden. Hierzu verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen ab 50 Mitarbeitern eine entsprechende Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Diese Meldestelle kann innerhalb des Unternehmens abgebildet oder extern an einen Ombudsmann vergeben werden. Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist komplex, nutzen Sie die Erfahrung eines zuverlässigen Ombudsmanns. Als vertrauenswürdiger Ombudsmann berate ich Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und stehe Ihnen als Funktion einer Meldestelle zur Verfügung. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen.
17.12.2023 Fristende
Ich stehe Ihnen gerne direkt und persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung
Direkt per E-Mail r.mueller@meldestelle.de